Einleitung: Plötzlich neuer Betreiber – und jetzt?

Einleitung: Plötzlich neuer Betreiber – und jetzt?

Du hast deinen Platz im Coworking Space gefunden, genießt das Netzwerk, den Kaffee – und dann kommt die Nachricht: „Der Coworking Space hat den Eigentümer gewechselt.“ Was bedeutet das für deinen Vertrag? Musst du raus? Wird alles teurer? Oder bleibt alles wie gehabt?

In diesem Beitrag erfährst du, was bei einem Eigentümerwechsel mit deinem Vertrag passiert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, und worauf du achten solltest, um deine Interessen zu wahren.


Was bedeutet ein Eigentümerwechsel beim Coworking-Anbieter?

Ein Eigentümerwechsel kann in zwei Varianten auftreten:

Art des WechselsWas passiert?
Betreiberwechsel (z. B. durch Verkauf)Neuer Betreiber übernimmt den laufenden Betrieb
Eigentümerwechsel der ImmobilieGebäude wird verkauft, Betreiber bleibt eventuell gleich

Im Alltag bedeutet das für dich als Mieter: Du bekommst vielleicht neue Ansprechpartner, neue AGBs – aber dein Vertrag bleibt in den meisten Fällen erst einmal gültig.


Bleibt dein Vertrag gültig?

Ja, in der Regel bleibt dein Vertrag bestehen. Laut § 566 BGB gilt in Deutschland:
„Kauf bricht nicht Miete“

Das bedeutet: Wenn ein Gebäude verkauft wird, gehen bestehende Mietverträge automatisch auf den neuen Eigentümer über – zu den gleichen Bedingungen. Dies betrifft auch Coworking Spaces, sofern du dort einen festen Mietvertrag unterschrieben hast (z. B. für ein privates Büro).

Achtung: Wenn du nur ein Flex Desk-Abo oder ein Hot Desk-Modell ohne klassischen Mietvertrag nutzt, gelten möglicherweise andere, weniger strenge Regelungen – oft orientiert an AGBs oder Nutzungsbedingungen.


Deine Rechte und Optionen

✅ Vertrag bleibt gültig

Du musst nicht ausziehen, nur weil sich der Eigentümer ändert.

✅ Kündigungsfristen gelten weiterhin

Weder du noch der neue Betreiber können plötzlich „einfach so“ kündigen.

❗ Neue AGBs? Vorsicht!

Der neue Betreiber darf dir nicht einfach neue Bedingungen aufzwingen – das gilt nur bei einem Neuvertrag.

❗ Preisänderungen

Nur möglich, wenn vertraglich vereinbart oder bei Vertragsverlängerung. Prüfe deine Vertragsklauseln!


Checkliste: Was solltest du tun, wenn sich der Eigentümer ändert?

PunktEmpfehlung
Vertrag prüfenAchte auf Laufzeit, Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte
AGBs vergleichenHat sich inhaltlich etwas geändert?
Kommunikation suchenStelle Fragen zum Betreiberwechsel und künftiger Ausrichtung
Netzwerk beobachtenÄndert sich das Umfeld stark? Gehen andere Mieter?
Sonderkündigung prüfenFalls Leistung deutlich schlechter wird

Fallbeispiel aus der Praxis

Anna (Grafikdesignerin) hatte ein festes Einzelbüro in einem Berliner Coworking Space. Nach einem Eigentümerwechsel bekam sie eine E-Mail mit neuen AGBs und höheren Preisen. Sie prüfte ihren Vertrag – und stellte fest, dass keine Preiserhöhung ohne Zustimmung möglich war. Sie widersprach, und ihr Preis blieb gleich.
Lektion: Verträge gelten – AGBs sind nicht alles.


Fazit: Ruhe bewahren und informiert bleiben

Ein Betreiber- oder Eigentümerwechsel ist kein Grund zur Panik. In den meisten Fällen bleibt dein Vertrag bestehen, und du kannst deine Arbeit wie gewohnt fortsetzen. Trotzdem solltest du proaktiv handeln: Lies deinen Vertrag, stelle Fragen, und lasse dich im Zweifel rechtlich beraten.

Empfohlene Quellen für weiterführende Infos

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